Allgemeine Bestimmungen
Allgemeines
- Bauliche Veränderungen in der Alterswohnung dürfen nicht vorgenommen werden.
- Das Halten von Haustieren ist nach Absprache mit der Zentrumsleitung gestattet, sofern die MieterInnen das Haustier artgerecht halten und umsorgen können.
- Der Abschluss oder die Beibehaltung einer Privathaftpflichtversicherung ist empfehlenswert. Bei Bedarf helfen wir bei der Vermittlung einer Versicherung.
- Wir empfehlen, keine grösseren Geldbeträge und Wertsachen frei in der Wohnung liegen zu lassen. Für private Mittel oder Geldbeträge übernehmen wir keine Haftung.
- Bei Abwesenheit (Ferien, Spitalaufenthalt) erfolgt auf die Wohnungsmiete keine Reduktion.
- Ansprüche von MieterInnen wegen allfälliger Mängel können während der Dauer des Mietverhältnisses nicht vom Mietzins in Abzug gebracht werden.
Auszug aus der Alterswohnung
- Beim Auszug aus der Alterswohnung (z.B. Wechsel ins AZ) erfolgt eine Abnahme der Wohnung anhand des Übergabeprotokolls. Durch den/die MieterIn selbst verschuldete Schäden werden in Rechnung gestellt. Das Mietverhältnis endet mit der Abnahme der Wohnung durch das AZ Sonnhalde und Rückgabe der Wohnungsschlüssel.
- Die durch normale Nutzung verursachten Abnutzungserscheinungen und die damit verbundenen Sanierungskosten gehen zulasten des AZ Sonnhalde. Auf Wunsch helfen wir bei Auszug und der Entsorgung der Möbel. Diese Leistung stellen wir in Rechnung.
Rechnungsstellung
- Der Mietzins ist monatlich im Voraus zahlbar.
Mitgeltende Unterlagen
- Zusätzlich zu diesen Informationen gelten die Bestimmungen des Mietvertrags.
- Diese Tarifordnung kann von der Gemeinde Kaltbrunn an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse angepasst und weitere Bestimmungen über den Vollzug der Tarifordnung können erlassen werden. Einsprachen gegen Tarifverfügungen haben keine aufschiebende Wirkung.
«Miteinander - Füreinander - Zueinander»
Das Alterszentrum Sonnhalde ist Teil des sozialen Netzes der Gemeinde Kaltbrunn