Finanzierung und Betreuung
Die Pflege und Betreuung in der Sonnhalde wird Ihnen folgende unterschiedliche Leistungen in Rechnung stellen:
Pensionstaxen für Zimmer und Vollpension
Pflege- und Betreuungstaxen (BESA)
Übrige Kosten für Telefon etc.
- Die Pensionstaxen und die Betreuungskosten gehen zu Lasten des Bewohners. Die Pflegekosten werden von der Krankenkasse und durch den Staat mitfinanziert, der Selbstbehalt beträgt max. CHF 23.00 pro Tag.
- Das Pflegematerial nach MiGel wird mit den Krankenkassen abgerechnet. Materialien welche nicht in den MiGel-Listen enthalten sind, oder deren Kosten nicht durch die Krankenkassen gedeckt sind, werden dem Pensionär verrechnet.
- Die übrigen Kosten gehen zu Lasten des Bewohners.
- Die Rechnung ohne den KVG-Teil Krankenkasse wird vom Bewohner bezahlt.
- Die Rückerstattung der Krankenkasse erfolgt direkt an die Institution.
- Für die Rückerstattung durch den Staat muss sich der Bewohner bei der AHV-Zweigstelle bei der Gemeinde anmelden. Die monatlichen BESA-Mutationen werden direkt von der Institution an die Sozialversicherungsanstalt (SVA) gemeldet.
Verschiedenes
- Beschädigungen am Zimmer (Böden etc.) werden den Pensionären in Rechnung gestellt.
- Die Pensionstaxen enden im Todesfall ohne Kündigung nach 20 Tagen.
Tarifordnung im Überblick
Die aktuelle Tarifordnung finden Sie unter Downloads.
«Miteinander - Füreinander - Zueinander»
Das Alterszentrum Sonnhalde ist Teil des sozialen Netzes der Gemeinde Kaltbrunn